Zuschuss für Mittagessen in Kitas
Das Jugendamt des Landkreises Mainz-Bingen stellt als örtlicher Träger der Jugendhilfe sicher, dass kein Kind aus sozial benachteiligten Familien vom gemeinsamen Mittagessen in Kindertagesstätten ausgeschlossen wird. In den Jahren 2009 und 2010 gab es hierfür Zuschüsse vom Land in Höhe von je rund 74 000 Euro aus dem Sozialfonds „Mittagessen in Kindertagesstätten des Landes Rheinland-Pfalz“. Zu Beginn des vergangenen Jahres wurde der bisherige Sozialfonds durch das Land eingestellt und durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) abgelöst.Für Kinder, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, aber nicht die Kriterien erfüllen, um aus Mitteln des BuT unterstützt zu werden, wurde dem Landkreis Mainz-Bingen für das Kita-Jahr 2011/12 vom Land ein Gesamtbetrag von 40 572,31 Euro zur Verfügung gestellt. Anspruch auf Unterstützung beim Kita-Mittagessen kann sowohl bei den Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstellt werden, als auch bei Kindern, bei denen die Eltern ein Einkommen beziehen, das unterhalb der Grenze der Lernmittelfreiheit liegt. In seiner Sitzung am 9. Januar hat der Kreisvorstand zudem entschieden, auch eigene Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, sollte der vom Land bereitgestellte Betrag nicht ausreichen. Legt man Erfahrungswerte des Jobcenters zu Grunde, reicht die Förderung des Landes für rund 90 Kinder. In Kürze werden die Träger der Kitas die Anträge mit den entsprechenden Informationen erhalten.
Pressekontakt: Kreisverwaltung Mainz-Bingen (presse[at]mainz-bingen.de)
www.mainz-bingen.de
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