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14.02.2012 17:40 | Mainz-Bingen | Mainz-Bingen (Kreis)

Mainz-Binger Landrat begrüßt VGH-Urteil zum kommunalen Finanzausgleich

Claus Schick, Landrat des Landkreises Mainz-Bingen, begrüßt die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz (VGH) wonach der Landesgesetzgeber den kommunalen Finanzausgleich neu zu regeln und dabei auch die Zuweisungen an die Kommunen deutlich und effektiv zu erhöhen hat. „Das Urteil bestätigt unsere Einschätzung, dass die Kreise seit Jahren unterfinanziert sind“, sagt Schick. „Ursächlich hierfür sind in erster Linie die überdurchschnittlich gestiegenen Ausgaben der Kreise für Sozialleistungen. Begrüßt wird daher die Aussage des VGH, dass der Sozialkostenansatz neu berechnet werden muss“. Die Entscheidung des Gerichtes sei wichtig, um zu einem besseren vertikalen Ausgleich zwischen Land und Kommunen sowie einem besseren horizontalen Ausgleich innerhalb der Gebietskörperschaften zu kommen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass bisher die Landkreise und kreisfreien Städte gegenüber den Gemeinden in Bezug auf die Sozialausgaben massiv benachteiligt worden seien. Das Land sei nun gefordert, die Eckwerte des Finanzausgleichs bis 2014 neu zu regeln. „Da neben dem vertikalen Finanzausgleich auch der horizontale Finanzausgleich neu zu berechnen ist, ist davon auszugehen, dass es neben einer Besserstellung durch einen höheren Sozialleistungsansatz für finanzstarke Landkreise auch zu finanziellen Einbußen zu Gunsten von finanzschwachen Landkreisen kommen kann“, erklärt der Mainz-Binger Landrat abschließend.


Pressekontakt: Kreisverwaltung Mainz-Bingen (presse[at]mainz-bingen.de)
www.mainz-bingen.de
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