Keine Glasbehälter beim Landauer Faschingsumzug erlaubt
Anlässlich des Faschingsumzugs in Landau hat die Stadtverwaltung Landau als zuständige Ordnungsbehörde folgende Allgemeinverfügung erlassen: Am Samstag, dem 18. Februar ist es zwischen 11.00 Uhr und 19.00 Uhr nicht gestattet, folgende Bereiche mit Glasbehältern wie Flaschen, Gläser, Krüge, Karaffen oder ähnlichem zu betreten:Den Ostteil des Alten Meßplatzes, sowie Teile der Fortstraße und Am Kronwerk, den Rathausplatz sowie Teile der Marktstraße und Kronstraße, den Stiftsplatz sowie den Durchgang zur Kronstraße und Teile der Marktstraße und Martin-Luther-Straße.
Nach den Erfahrungen der Polizei und der Ordnungsbehörde ist es in den vergangenen Jahren bei dieser Großveranstaltung immer wieder durch das Werfen oder Zerbrechen der Glasbehälter zu erheblichen Personen- und Sachschäden gekommen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung sowie den entsprechenden Plan ist im Amtsblatt Nr. 9 vom 9. Februar 2012 auf der Homepage der Stadt Landau,
www.landau.de, unter den Rubriken Rathaus und Politik – Bürgerinformation – Amtsblatt zu finden.Pressekontakt: Stadtverwaltung Landau (presse[at]landau.de)
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